Neue Berechnung erstellen

Bei der Bilanzierung von Eingriffen im Rahmen der Eingriffsregelung werden zwei Fälle unterschieden, welche unterschiedliche Formblattkombinationen erfordern:

  1. mastenartige Eingriffe >50 m Höhe:
    F1 + F2 + F12 + F14
    F1 ohne Berechnung des Landschaftsbildes
    ggf. zusätzlich anzuwendende Formblätter: F3 bis F11 (abhängig vom vorliegenden Fall, wenn Kompensationsmaßnahme die jeweiligen Anforderungen erfüllt)
  2. sonstige Eingriffe (inklusive mastenartige Eingriffe <50m Höhe):
    F1 + F2 + F13
    ggf. zusätzlich anzuwendende Formblätter: F3 bis F11 (abhängig vom vorliegenden Fall, wenn Kompensationsmaßnahme die jeweiligen Anforderungen erfüllt)

Folgende Formblätter stehen Ihnen in diesem Online-Recher zur Verfügung:
(in Klammern wird jeweils auf das entsprechende Kapitel in der Arbeitshilfe [AH] verwiesen)

Eingriffsbewertung
Bewertung von Kompensationsmaßnahmen
Spezifische Regelungen zu Kompensationsmaßnahmen
  • PIK 1_ Etablierung von extensivem Ackerbau zum Ackerwildkrautschutz (siehe AH, Kap. 5.4.1)
  • PIK 2_ Anlage von Ackerrandstreifen (siehe AH, Kap. 5.4.2)
  • PIK 3_ Anlage von Einsaatblühstreifen (siehe AH, Kap. 5.4.3)
  • PIK 4_ Anlage von Ackerbrachen (Selbstbegrünung) (siehe AH, Kap. 5.4.4)
  • PIK 5_ Etablierung einer extensiven Grünlandnutzung (siehe AH, Kap. 5.4.5)
  • PIK 6_ Anlage von Altgrasstreifen (siehe AH, Kap. 5.4.6)
  • PIK 7_ Etablierung ökologisch wertvoller Säume (siehe AH, Kap. 5.4.7)
  • PIK 8_ Etablierung von Grünlandsondernutzungsformen (siehe AH, Kap. 5.4.8)
  • PIK 9_ Etablierung von extensivem Weinbau (siehe AH, Kap. 5.4.9)
  • PIK 10_ Artenschutz – PIK Feldlerchenfenster
  • PIK 10_ Artenschutz – PIK Kiebitzinsel
  • PIK 10_ Artenschutz – PIK Feldhamsterhabitat

zur flächigen Wiederherstellung des Biotopverbundes oder zur Wiederherstellung des Biotopverbundes in Form von Trittsteinen in Biotopverbundbereichen mittlerer bis sehr hoher Bedeutung

Kategorie 1) ohne spezifischen Zielartenbezug (siehe AH, Kap. 5.5.1)

Kategorie 2) mit spezifischem Zielartenbezug (siehe AH, Kap. 5.5.2)

in einem Biotopverbundbereich mittlerer bis sehr hoher Bedeutung

  • a) bei wassergebundenen wandernden Zielarten
  • b) bei nicht wassergebundenen wandernden Zielarten

Die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit von Fließgewässern für Makrozoobenthos und Fischarten wird ausschließlich nach Anlage 6.6 (Kompensationsmaßnahmen an Fließgewässern und in Auen) bewertet, eine Bewertung nach der vorliegenden Anlage ist nicht zulässig.

  1. Rück-/Umbau von Querbauwerken (siehe AH, Kap. 5.6.1)
  2. Beseitigung/Minderung von Rückstauwirkungen (siehe AH, Kap. 5.6.2)
  3. Anlage von Umgehungsgerinnen/Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit (siehe AH, Kap. 5.6.3)
  4. Entfernung von Sohl- und Uferbau sowie Verrohrungen, Einbringung von Strukturelementen (siehe AH, Kap. 5.6.4)
  5. Anlage eines Gewässerentwicklungsraumes (siehe AH, Kap. 5.6.5)
  6. Anlage/Anbindung einer Flutrinne, Anbindung eines Altwassers, Rückverlegung und Laufverlängerung (siehe AH, Kap. 5.6.6)
  7. Verbesserung der Überflutungssituation (siehe AH, Kap. 5.6.7)
  • a) Kompensationsmaßnahmen im Zusammenhang mit Waldentstehung
    1. Erstaufforstung (siehe AH, Kap. 5.7.1)
    2. Sukzession (siehe AH, Kap. 5.7.2)
  • b) Kompensationsmaßnahmen im Wald
    1. Waldumbau (siehe AH, Kap. 5.7.3)
    2. Nutzungsverzicht in naturnahen Waldbeständen (siehe AH, Kap. 5.7.4)
    3. Einrichtung eines Hutewaldes (siehe AH, Kap. 5.7.5)
    4. Einrichtung eines Mittelwaldes (siehe AH, Kap. 5.7.6)
  • c) spezifische Kompensationsmaßnahmen, die auch im Wald umgesetzt werden können (werden mit anderen Formblättern bilanziert; siehe AH, Kap. 5.7)
  1. Renaturierung von Mooren (siehe AH, Kap. 5.8.1)
  2. Wiederherstellung naturnaher Stillgewässer (siehe AH, Kap. 5.8.2)
  3. Wiederherstellung von durch Nutzungsauflassung degenerierten Offenlandbiotopen (siehe AH, Kap. 5.8.3)
Bemessung von Ersatzzahlungen
Bilanzierung

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